Heiraten
Die kirchliche Trauung in Ihrer evangelischen Kirche

Eine Information von evangelisch in Düsseldorf

„Wir überlegen noch, ob wir uns kirchlich trauen lassen.“

„Wir haben eigentlich noch nie richtig über Glaube und Religion gesprochen.“

„Mein Partner ist nicht evangelisch.“

„Ich war aber schon einmal verheiratet.“

Die Trauung

Eine große Entscheidung, ein schöner Tag, ein kleines Wort, ein feierlicher Moment.

Es ist der wichtigste Tag im Leben zweier Menschen: Sie sagen bedingungslos Ja zueinander. In guten wie in schlechten Zeiten. Auch wenn die Ehe eine staatliche Einrichtung ist, verspüren viele Paare den Wunsch, ihre Liebe unter Gottes Segen zu stellen. Menschen sind einander partnerschaftlich zugewandt. Gott gibt sein volles Ja dazu.

FAQs – Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich sind kirchliche Trauungen an jedem Wochentag möglich – ausgenommen ist die Woche vor Ostern, die Karwoche. In ihr sind kirchliche Trauungen durch die kirchliche Ordnung grundsätzlich untersagt. Bedenken Sie, dass Sie zu Ihrer Trauung viele Menschen terminlich „unter einen Hut“ bringen müssen. Auch in der Gemeinde muss der Termin passen. Deshalb stimmen Sie sich rechtzeitig mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer und der Gemeinde ab.
Eine Trauung muss nicht die große Feier im Rahmen der Festgemeinde sein. Es geht auch kleiner, ohne deswegen weniger feierlich zu sein. Grundsätzlich muss die Trauung in einem öffentlichen Gottesdienst der Gemeinde stattfinden.
Was landläufig „ökumenische Trauung“ genannt wird, ist entweder eine katholische oder eine evangelische Trauung, bei der jeweils eine Geistliche oder ein Geistlicher der anderen Konfession mitwirkt. Je nachdem wird die Trauung nach katholischem oder evangelischem Ritus entsprechend dem jeweiligen Rechtsverständnis vollzogen. Katholischerseits ist die Trauung ein Rechtsakt, evangelischerseits wird sie als Segenshandlung verstanden. Das katholische Eherecht erkennt eine auch nach anderem Ritus vollzogene Trauung an, wenn dafür zuvor eine so genannte Dispens über das zuständige Gemeindepfarramt eingeholt wurde. Sowohl das Einholen einer Dispens wie die terminliche Verabredung einer ökumenischen Trauung benötigen einen längeren Vorlauf.
Nach evangelischem Verständnis wird einem verheirateten Ehepaar in einer Trauung Gottes Segen für die Ehe zugesprochen, nachdem sie sich eine von christlichen Werten bestimmte Partnerschaft versprochen haben. Das kann unmittelbar nach der standesamtlichen Eheschließung in der Kirche geschehen. Die kirchliche Trauung kann aber auch Wochen, Monate oder Jahre nach dem standesamtlichen „Ja“ gefeiert werden. Das lässt sich dann zum Beispiel auch mit der Taufe des Kindes verbinden. Überlegen Sie aber, ob dabei nicht ein Fest untergeht und ob Sie beiden Anlässen gleichermaßen gerecht werden können.
Der Trauung Geschiedener steht in der evangelischen Kirche grundsätzlich nichts entgegen. Wir haben das Gelingen einer Partnerschaft nicht in Händen und können auch bei den besten Vorsätzen scheitern. Deswegen bitten wir bei der kirchlichen Trauung ja auch um Gottes Segen. Ob beim ersten oder beim zweiten Gang vor den Traualtar: mit dem auf ein ganzes Leben bezogenen christlichen Eheverständnis sollte es Ihnen allerdings ernst sein.
In der Evangelische Kirche im Rheinland können nicht nur Ehepaare getraut werden, sondern auch gleichgeschlechtliche Paar, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Die Liebe zwischen zwei Menschen ist ein Geschenk Gottes. Im Trau-Gottesdienst wird die eheliche Gemeinschaft unter Gottes Wort und Segen gestellt. Diese Trauung wird dann in die Kirchenbücher eingetragen.
Da die evangelische Trauung kein Rechtsakt ist, sind Trauzeugen, anders als in der katholischen Kirche, nicht nötig. Trotzdem kann es eine schöne Form sein, eng verbundene Menschen bei der Trauung neben sich zu wissen.
An sich sollten beide Ehepartner einer christlichen Kirche an­ge­hören. Einer der beiden sollte evangelisch sein. Wozu auch sonst „evangelisch“ heiraten? Gehört einer der Partner keiner christlichen Kirche an, dann sollte er oder sie das christliche Eheverständnis achten und der kirch­li­chen Trauung auch innerlich zustimmen können. Dem evange­lischen Ver­ständnis von Partnerschaft und Ehe entspricht es nicht, wenn ein Ehepartner den Trauwunsch des anderen bloß erduldet und die Trauung über sich ergehen lässt.
Da gibt Ihnen das Kirchenrecht eine breite Auswahl. Sie können sich an die Pfarrerin oder den Pfarrer Ihres gemeinsamen oder jeweiligen Wohnortes wenden, aber auch an die Wohnortgemeinden Ihrer Eltern oder Ihres zukünftigen gemeinsamen Wohnsitzes. Wollen Sie an einem dritten Ort heiraten, weil Ihnen die dortige Kirche besonders gefällt, sollten Sie sich rechtzeitig mit der dortigen Pfarrerin oder dem Pfarrer darüber abstimmen, ob sie oder er die Trauung wahrnimmt oder ob Sie sich selbst um eine Pfarrerin oder einen Pfarrer kümmern müssen. Oft finden in diesen „besonderen Kirchen“ so viele Trauungen statt, dass es die Arbeitskraft der dortigen Pfarrerinnen und Pfarrer übersteigt.
Das Traugespräch dient dem Kennenlernen von Brautleuten und der Pfarrerin oder dem Pfarrer, dem Gespräch über das eigene Partnerschaftsverständnis und der Vorbereitung des Traugottesdienstes. Hierher gehören auch alle Fragen, die die äußere Gestaltung der kirchlichen Trauung betreffen wie Regelungen bezüglich des Fotografierens während des Gottesdienstes, Reisstreuen, Blumenschmuck.
In manchen ländlichen Gegenden ist es üblich, dass bei Trauungen in der Dorfgemeinschaft die Pfarrerin oder der Pfarrer auch zum anschließenden Fest geladen wird. Im städtischen Raum ist das inzwischen unüblich und stellt auch für die Pfarrerin oder den Pfarrer oft eine zeitliche Überforderung dar, die durch die Beziehung zu den Brautleuten zumeist nicht getragen ist. Laden Sie sie oder ihn im Anschluss an den Gottesdienst zum Sektumtrunk ein. Das passt!
Nein, eine kirchliche Trauung findet in der Regel in einem offiziellen Kirchenraum statt – also auch nicht in ehemaligen, inzwischen zu anderen Zwecken oder durch nichtkirchliche Inhaber genutzten Kirchenräumen. Dabei findet eine evangelische Trauung in der Regel in einer evangelischen Kirche statt. Ausnahmen müssen grundsätzlich mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer besprochen und mit der Leitung der Kirchengemeinde entschieden werden.
Die kirchliche Trauung in der Heimatgemeinde ist grundsätzlich gebührenfrei. Kosten können jedoch anfallen, wenn der Gottesdienst auf eine besondere Weise gestaltet wird (z. B. besonderer Blumenschmuck, besondere Musik) oder woanders als im üblichen Gottesdienstraum der Gemeinde gefeiert werden soll (z. B. Heizkosten einer sonst geschlossenen Kirche). Heiraten Sie in einer anderen Kirche, müssen Sie mit zusätzlichen Kosten für die Kirchennutzung, den Organisten und auch den Küsterdienst rechnen.
Verabreden Sie mit einem Vorlauf von einem Dreivierteljahr den Trautermin über das zuständige Gemeindeamt oder mit der zuständigen Pfarrerin oder dem Pfarrer. Hierzu benötigen Sie gegebenenfalls Ihre Taufurkunden und eine Bestätigung Ihrer Kirchenzugehörigkeit. Drei Monate vor dem Trautermin sollten Sie mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer einen Termin zum Traugespräch verabreden. Wünsche zur besonderen Gestaltung des Gottesdienstes bedürfen in jedem Fall der vorherigen Absprache und sollten im Traugespräch besprochen werden.

81752

Standesamtliche Eheschließungen in NRW

47707

Kirchliche Trauungen

29289

Römisch Katholisch

18519

Evangelisch

Die kirchliche Trauung

Das christliche Verständnis der Ehe beruht auf dem biblischen Zeugnis. Die Ehe ist eine umfassende Lebensgemeinschaft. Sie gründet in Liebe und Vertrauen, sie zielt auf Treue und Dauerhaftigkeit des Zusammenlebens. Die Eheleute leben in gegenseitiger Verantwortung und nehmen gemeinsam Verantwortung wahr: für ihre Kinder, für ihre Angehörigen, für das soziale Geflecht, in dem sie leben. Dazu segnet sie Gott.

Die Ehe wird in freier Entscheidung beider Partner füreinander eingegangen. Rechtliche Ordnungen dienen ihrem Schutz. Nach evangelischem Verständnis ist die Ehe eine von Gott gewollte und bejahte, aber gleichwohl weltliche Einrichtung. Deshalb wird eine Ehe auf dem Standesamt geschlossen, also bei einer staatlichen Stelle.

Der Traugottesdienst

Die Trauung ist ein öffentlicher Gottesdienst, in dem die Eheschließung gefeiert wird. Gottes Wort erklingt in Lesungen aus der Bibel und verdichtet sich in einem biblischen Trauspruch, den das Hochzeitspaar für sich ausgewählt hat. Die Trauansprache stellt die Ehe in das Licht der biblischen Botschaft.

Bei der Trauung werden die Ehepartner:innen gefragt, ob sie einander aus Gottes Hand annehmen, ihr Leben miteinander teilen und ihre Ehe nach Gottes Willen führen wollen. Ihr Ja-Wort in der Kirche ist zugleich ihre Antwort auf das JA, das Gott ihnen persönlich zugesprochen hat. Der Segen für die Ehe wird zuerst von Gott erbeten und dann den Eheleuten zugesprochen; sie empfangen den Segen in der Regel mit aufgelegten Händen.

Die Gestaltung einer kirchlichen Trauung folgt örtlichen Traditionen und aktuellen Trends. Festlicher Blumenschmuck und Orgelklänge gehören meistens dazu; es kann aber auch andere Musik sein. Angehörige und Freunde können sich in die Gestaltung des Gottesdienstes einbringen: zum Beispiel durch eine kurze Lesung eines biblischen Textes oder dass sie sich an den Fürbitten beteiligen.


Evangelisch in Düsseldorf – die Website

Der trauspruch

Der Trauspruch ist ein Vers aus der Bibel, den Brautpaare gemeinsam aussuchen und über den Beginn ihrer Ehe setzen. Der Spruch wird in der Predigt für das Paar und die ganze Gemeinde ausgelegt. Die Suche nach dem Trauspruch ist manchmal die erste Gelegenheit, gemeinsam darüber nachzudenken und zu besprechen, was das zukünftige Ehepaar glaubt, woran es zweifelt und was ihm Hoffnung schenkt.

 Die Verse "Alle eure Dinge lasst in der Liebe geschehen!" (1 Korinther 16,14) oder "Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei; aber die Liebe ist die größte unter ihnen:" (1 Korinther 13,13) gehören mit vielen anderen Versen aus der Bibel zu den beliebtesten Trausprüchen. Bei der Suche nach dem Vers, der am besten zu den Eheleuten passt, hilft die Website: www.trauspruch.de. In nur drei Schritten wir ein Trauspruch zu einem Thema generiert, das persönlich am Herzen liegt.

"Heiraten. Die kirchliche Trauung in Ihrer Evangelischen Kirche"
Die Broschüre als PDF zum Download

Download

Ein grosser Schritt – ein schöner Tag

Adresse

Evangelischer Kirchenkreis
Düsseldorf

Haus der Kirche
Bastionstr. 6, 40213 Düsseldorf